Rechtsprechung
RG, 30.11.1922 - VI 793/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die wegen Abtreibung bestrafte Schwangere Teilnehmerin im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. an der Tat desjenigen, der ihr die Mittel zur Abtreibung gegen Entgelt verschafft hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 157
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99). - BGH, 04.03.1952 - 2 StR 547/51
Rechtsmittel
Beteiligt im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO ist aber jeder, der in strafbarer Weise an dem Gesamtvorgang, in dem der Tatbestand verwirklicht worden ist, und in der gleichen Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hat (RGSt 57, 157; BGH 3 StR 299/51 Urteil vom 7. Juni 1951; BGHSt 1, 360).